Allgemeine Verkaufsbedingungen
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- ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Artikel 1. Buchung
- Artikel 2. Raten
- Artikel 3. Garantien
- Artikel 4. Bezahlung der Buchung
- Artikel 5. Stornierung/Änderung der Buchung
- Artikel 6. Nicht umtauschbare, nicht veränderbare, nicht erstattungsfähige, nicht stornierbare Aufenthalte und Angebote
- Artikel 7. Ankunft und Abreise
- Artikel 8. Kaution
- Artikel 9. Belegung
- Artikel 10. Minderjährige
- Artikel 11. Personenbezogene Daten
- Artikel 12. Karten und Abonnements
- Artikel 13. Hausordnung
- Artikel 14. Haftung – Anwendbare Bestimmungen
- Artikel 15. Kundendienst
- Artikel 16. Umquartierung
- Artikel 18. Tochtergesellschaften und Betreibergesellschaften
- Artikel 19. Wiedergabe von Artikeln des Tourismusgesetzes
- Artikel 20. Geistiges Eigentum
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ADAGIO SAS betreibt direkt oder indirekt Ferienwohnungen (nachstehend Aparthotels) in Frankreich und im Ausland unter den Marken Adagio, Adagio Access und Adagio Premium, um Apartments (nachstehend das/die Apartment/s) zur Miete anzubieten.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Buchungen, die in einem Aparthotel vorgenommen werden, das Mitglied des Netzwerks ADAGIO (nachfolgend "ADAGIO" genannt) ist. Jede Buchung eines Aufenthalts setzt unabhängig vom verwendeten Buchungskanal die Annahme der vorliegenden AGB voraus.
Artikel 1. Buchung
1.1 Die Buchung eines Apartments ist erst nach schriftlicher Bestätigung der Annahme durch ADAGIO in Form einer E-Mail an den Kunden gültig, in der die Bedingungen des gebuchten Aufenthalts zusammengefasst sind.
1.2 Eine Mehrfachbuchung ist eine Buchung von acht (8) oder mehr Apartments in einem Aparthotel, die von einer juristischen oder natürlichen Person vorgenommen wird und für die eine einzige Rechnung ausgestellt wird. Im Fall von Mehrfachreservierungen ist ein spezifischer Gruppenvertrag abzuschließen, der bei Widersprüchlichkeit Vorrang vor den Bestimmungen sämtlicher AGB hat.
1.3 Der Kunde erklärt, dass die Buchung für seinen persönlichen Bedarf erfolgt:
- Seine Buchung lautet auf seinen Namen und kann keinesfalls, sei es kostenfrei oder entgeltlich, an Dritte übertragen werden.
- Für die Wahl der gebuchten Leistungen ist allein er verantwortlich.
- Es ist ihm untersagt, in den Apartments eine gewerbliche, handwerkliche oder berufliche Tätigkeit auszuüben.
Artikel 2. Raten
2.1 Beherbergungsleistung: Die Raten der Beherbergungsleistung verstehen sich pro Apartment und Übernachtung und enthalten die Nebenkosten (Wasser, Strom, Heizung).
Die Preise sind abhängig von Buchungsdatum, Beginn des Aufenthalts, Dauer des Aufenthalts, Art des Apartments (Studio, 2-Zimmer-Wohnung, etc.), Anzahl der Personen, die das Apartment bewohnen (innerhalb des zulässigen Maximums pro Apartment) und Art des Tarifs (Flexibel, halbflexibel, nicht-flexibel).
ADAGIO bietet zwei Arten von Tarifen an:
- Flexible Raten: Diese Raten setzen eine Garantie bei Buchung (siehe unten Artikel 3) und die Zahlung des Gesamtbetrags oder des Saldos bei Ankunft im Aparthotel (siehe unten Artikel 4) voraus und ermöglichen unter bestimmten Bedingungen (siehe unten Artikel 5) die gebührenfreie Gesamtstornierung.
- Nicht flexible Raten: Diese Raten setzen eine Vorauszahlung des Gesamtbetrags bei Buchung (siehe unten Artikel 4) voraus und gestatten keine Stornierung (siehe unten Artikel 6).
ADAGIO behält sich das Recht vor, keine Apartments und/oder Aparthotels zu flexiblen Raten anzubieten, an bestimmten Tagen, an denen publikumsstarken Veranstaltungen stattfinden (wie z.B., aber nicht ausschließlich,: (z.B. Feste, Festivals, Ausstellungen, Messen, Kongresse, Wettbewerbe...), dessen Bekanntheitsgrad und geographische Ausstrahlung, sowie an den Tagen vor und nach diesen Ereignissen.
ADAGIO wendet degressive Raten bezogen auf die Aufenthaltsdauer an: Bei Aufenthalten ab 4 Übernachtungen wird die Rate für die Beherbergungsleistung ab der ersten Übernachtung in sämtlichen Aparthotels und für alle Zeiträume (falls zum Zeitpunkt der Buchung keine besonderen Bedingungen genannt wurden).
Alle Reservierungen sind unabhängig von ihrer Herkunft in der lokalen Währung des Aparthotels zahlbar.
Bei einem Widerspruch zwischen der bei der Buchung angegebenen Zahl von Personen und der Zahl der Personen am Tag der Ankunft kann bei der Ankunft ein Zuschlag von 15 EUR pro zusätzlicher Person und Übernachtung angewendet werden, wobei die Beherbergung überzähliger Personen von der Aufnahmekapazität des/der gebuchten Apartments abhängt.
Zusätzliche Services und Leistungen sind im Preis der Beherbergungsleistung nicht enthalten.
2.2 Housekeeping-Service: Die Preise für einen Aufenthalt von 8 Übernachtungen und mehr enthalten einen wöchentlichen Housekeeping-Service mit Reinigung des Apartments (ohne Küche und Geschirr), Wechseln der Bettwäsche und der Bade- und Handtücher sowie Housekeeping-Service am Ende des Aufenthalts.
Die Preise für Aufenthalte von weniger als 8 Übernachtungen enthalten keinen Housekeeping-Service. Die Leistung kann direkt an der Rezeption des Aparthotels verlangt werden und wird als Zuschlag in Rechnung gestellt.
2.3 Frühstück : In manchen Raten ist das Frühstück enthalten; in diesem Fall gilt dies für die gesamte Aufenthaltsdauer und für sämtliche in der Buchung enthaltene Personen.
Bei allen anderen Raten ist das Frühstück nicht enthalten und als Zuschlag vor Ort zu bezahlen.
Für Kinder ist bis zum Vortag ihres dritten Geburtstags das Frühstück kostenlos, vorbehaltlich mindestens eines bezahlten Frühstücks.
2.4 Zusätzliche Leistungen: Falls zusätzliche Leistungen (Parkplatz, Lebensmittel, spätes Check-in usw.) nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden sie als Zuschlag in Rechnung gestellt.
2.5 Werbeangebote: Für Werbeangebote gelten besondere Bedingungen, die mit dem Angebot mitgeteilt werden. Werbeangebote sind nicht kumulierbar.
2.6 Änderungen von Raten: ADAGIO behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern, wenn gesetzliche und/oder regulatorische Änderungen eintreten, die zu Preisänderungen führen können (insbesondere Änderungen oder Einführung von Steuern). Alle Änderungen oder Einführungen legaler Steuern durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften der zuständigen Behörden werden automatisch in den zum Rechnungsdatum angegebenen Preisen berücksichtigt.
2.7 Die Kurtaxe ist nicht in den Preisen enthalten. Ihr Betrag bestimmt sich pro Person und Tag und variiert abhängig lokalen Vorschriften und geltenden Einstufungen von Ferienwohnungen. Die Kurtaxe ist entweder vor Ort oder bei der Buchung in der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Höhe zu entrichten.
2.8 Preis „Ab”: Die in den Kommunikationsunterlagen und auf der Webseite in Verbindung mit der Angabe „AB” angegebenen Priese sind Hinweise auf Angebote, die abhängig von bestimmten Aufenthaltsdauern, Zeiträumen und Städten praktiziert werden.
2.9 Babyrichtlinie: Die Übernachtung für Kinder unter drei (3) Jahren ist kostenlos, falls es zum Buchungszeitpunkt angegeben wurde. Kits für Kleinkinder (Stuhl und Bett) werden Gästen auf Reservierung bei der Rezeption nach Maßgabe der Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt.
Artikel 3. Garantien
3.1 Beherbergungsleistung: Alle Reservierungen müssen mit der Nummer einer über den gesamten Zeitraum der Aufenthaltsdauer gültigen Kreditkarte bestätigt werden.
3.1.1 Bei Buchungen von flexiblen Tarifen ist je nach Aufenthaltsdauer eine Sicherheitsleistung erforderlich:
- Für alle Aufenthalte zwischen 1 und 3 Nächten: Eine Vorautorisierung (PLBS) der Kreditkarte bei Buchung in Höhe des Preises der ersten Nacht;
- Für alle Aufenthalte zwischen 4 und 9 Nächten: Eine Vorautorisierung (PLBS) der Kreditkarte bei Buchung in Höhe des Preises der beiden ersten Nacht;
- Für alle Aufenthalte zwischen 10 und 27 Nächten: eine Anzahlung in Höhe des vierfachen Betrags der ersten Übernachtung;
- Für alle Aufenthalte von 28 Nächten und mehr: eine Anzahlung in Höhe des fünffachen Betrags der ersten Übernachtung.
3.2 Die Garantie kann von ADAGIO im Fall der Nichtzahlung der ADAGIO vom Gast für die Beherbergungsleistung und/oder die vor Ort in Anspruch genommenen zusätzlichen Leistungen (Frühstück, Telefon, Parkplatz usw.) geschuldeten Beträge verwendet werden.
3.3 Für Aufenthalte von mehr als 28 Nächten in Frankreich wird ein Mietvertrag zwischen dem Aparthotel und dem Mieter geschlossen. Der Gast hat dann folgende Dokumente vorzulegen:
- Die letzte 3 Gehaltsabrechnungen und/oder den letzten Steuerbescheid,
- einen aktuellen Wohnsitznachweis,
- eine Bankverbindung,
- eine Kopie des gültigen Personalausweises und
- eine Bankgarantie in Form einer Kreditkartennummer auf den Namen des Buchers, die bis zum Ende des Aufenthalts gültig ist.
Die Buchung oder Verlängerung wird nicht bestätigt, wenn nicht all diese Dokumente zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Unterkunftsvertrags vorliegen.
In keinem Fall kann der Gast aus dem gemieteten Ort aus gleich welchen Gründen seinen Hauptwohnsitz machen. Der Gast verpflichtet sich, während der gesamten Mietdauer einen effektiven Hauptwohnsitz zu haben.
Ein kontradiktorische Wohnungsabnahme zwischen ADAGIO und dem Gast wird bei Übernahme und Verlassen des Apartments erstellt.
Artikel 4. Bezahlung der Buchung
4.1 Zahlungsfrist :
4.1.1 Bei Reservierungen mit flexiblen Raten verschiebt sich die Zahlung abhängig von der Aufenthaltsdauer und der betreffenden Marke:
- Für Aufenthalte zwischen 1 und 14 Nächten : Der Restbetrag für den gesamten Aufenthalt muss bei Ankunft bezahlt werden, abzüglich der Vorauszahlung.
- Für Aufenthalte zwischen 15 und 27 Übernachtungen : ist die Zahlung der ersten 15 Übernachtungen bei Ankunft fällig, wobei die Vorauszahlung abgezogen wird. Der Restbetrag muss bis zum Ende der ersten zwei Wochen bezahlt werden.
- Für alle Aufenthalte von 28 Übernachtungen und mehr: Die Zahlung der ersten 15 Übernachtung ist abzüglich einer Anzahlung bei Ankunft fällig. Während des Aufenthalts sind zwei Wochen jeweils im Voraus zu bezahlen.
4.2 Zahlungsmethoden: Im Folgenden finden Sie eine Liste der möglichen Zahlungsmethoden.
- Für Zahlungen auf der Webseite von ADAGIO: mit Kreditkarte (Mastercard, Visa, AMEX) für sämtliche Aparthotels und mit PayPal (UK), Diners Club und Accor-Geschäftskonto für bestimmte Aparthotels.
- Für Zahlungen auf der ALL-Webseite: mit Kreditkarte (Mastercard, Visa, AMEX) für sämtliche Aparthotels, und mit PayPal, Diners Club, Accor-Geschäftskonto, Mistercash, iDeal, Sofort Banking, JCB, Alipay, UnionPay-Bankkarte, Banküberweisung und WeChat Pay für bestimmte Aparthotels.
- Für Zahlungen auf der Webseite eines externen Partners: Es gelten die auf der jeweiligen Seite möglichen Zahlungsweisen.
- Für im Aparthotel ausgeführte Zahlungen: In Bar (unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Bestimmungen), per Kreditkarte (Mastercard, Visa, AMEX) oder per Banküberweisung.
Zahlungen per Bankscheck werden von den Aparthotels Adagio Original, Adagio Access und Adagio Premium nicht akzeptiert.
Zahlungen mit Urlaubsschecks („Chèque Vacances”) werden nicht in Aparthotels angenommen, die sich nicht auf französischem Gebiet befinden.
4.3 Zahlungsverzug: Bei Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsfristen darf ADAGIO Verzugszinsen berechnen. Verzugszinsen werden ab dem Tag nach Fälligkeit der Rechnung zum einem Satz fällig, der dem Dreifachen des zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnung gültigen gesetzlichen Zinssatzes entspricht und aus dem gesamten noch geschuldeten Betrag besagter Rechnung einschließlich MwSt. berechnet wird.
4.4 Auf den Webseiten von ALL durchgeführten Zahlungen sind PCI-DSS-zertifiziert.
Artikel 5. Stornierung/Änderung der Buchung
5.1 Bedingungen für eine vollständige Stornierung der Buchung:
5.1.1 Bei Buchungen zu flexiblen Tarifen hängt die Frist für eine kostenfreie Stornierung der Buchung von der Gesamtdauer des ursprünglich gebuchten Aufenthalts ab. Die Stornierung ist kostenlos: (Die angegebenen Zeiten entsprechen der lokalen Zeitzone des Aparthotels).
- Für alle Aufenthalte zwischen 1 und 3 Nächten : Bis zum Tag vor der Ankunft, 23:59 Uhr (Ortszeit des Aparthotels)
- Für alle Aufenthalte zwischen 4 und 9 Nächten : Bis zu zwei (2) Tage vor der Ankunft, 23:59 Uhr (Ortszeit des Aparthotels)
- Für alle Aufenthalte zwischen 10 und 27 Übernachtungen: Bis zu drei (3) Tage vor der Ankunft, 23:59 Uhr (Ortszeit des Aparthotels)
- Für alle Aufenthalte von 28 Übernachtungen und mehr: Bis zu (3) Tagen vor der Ankunft 23:59 Uhr (Ortszeit des Aparthotels)
Bei Nichteinhaltung dieser Fristen und beim Fernbleiben des Gasts am Tag der Ankunft behält ADAGIO sich vorbehaltlich spezifischer lokaler Vorschriften vor, folgende Stornierungskosten in Rechnung zu stellen:
- Belastung mit dem Wert einer Übernachtung zur gebuchten Rate für alle Aufenthalte zwischen einschließlich 1 und 3 Übernachtungen
- Belastung mit dem Wert zweier Übernachtungen zur gebuchten Rate für alle Aufenthalte zwischen einschließlich 4 und 9 Übernachtungen
- Nichtrückerstattung der Anzahlung für die Unterkunft bei Aufenthalten von mehr als 10 Nächten.
5.1.2 Soweit es sich um bei der Buchung gewählte zusätzliche Leistungen handelt, gilt: Stornierungen, die nach Ablauf der oben genannten Fristen erfolgen, werden von ADAGIO nicht berücksichtigt. Der Betrag der gebuchten zusätzlichen Leistungen bleibt insgesamt fällig.
5.1.3 Besondere Regeln: Für einige Aparthotels sind die Stornierungsbedingungen der flexiblen Tarife für alle Aufenthaltsdauern gleichgestellt.
- Kostenlose Stornierung bis zu zwei (2) Tagen vor Ankunft, 23:59 Uhr (Ortszeit des Aparthotels)
- Bei Nichteinhaltung dieser Fristen und beim Fernbleiben des Gasts am Tag der Ankunft behält ADAGIO sich vorbehaltlich spezifischer lokaler Vorschriften vor, folgende Stornierungskosten in Rechnung zu stellen: Abbuchung in Höhe von 50 % des für den Aufenthalt anfallenden Gesamtbetrags.
- Wie bei allen Buchungen werden die Stornierungsbedingungen zum Zeitpunkt der Buchung und auf der Bestätigung, die dem Gast zugesandt wird, angegeben.
5.2 Bedingungen für die Änderung der Buchung:
5.2.1 Als partielle Stornierung der Buchung gelten Änderungen des Datums, der Aufenthaltsdauer, des Apartmenttyps, der Anzahl von Apartments oder des Aufenthaltsorts der ursprünglich von ADAGIO bestätigten Buchung.
In Anbetracht der degressiven Tarife von ADAGIO, die an die Aufenthaltsdauer gekoppelt sind, kann eine teilweise Stornierung der Buchung, die mit einer Änderung der Aufenthaltsdauer einhergeht, zu einer Änderung des Tarifs führen.
Wenn die Aufenthaltsdauer kürzer ist als die ursprünglich gebuchte, gilt die Preisänderung rückwirkend bis zum Tag der Ankunft.
Vorbehaltlich der Verfügbarkeit und nach Ermessen von ADAGIO kann die Dauer des Aufenthalts geändert werden, ohne dass die Verpflichtung besteht, im selben Apartment und zum selben Preis zu bleiben.
5.2.2 Bei Reservierungen mit flexiblen Raten besteht bei jeder partiellen Stornierung der Buchung zusätzlich zur Veränderung der Rate die Möglichkeit, die Zahlung folgender Stornierungskosten nach sich zu ziehen:
- Erfolgt die partielle Stornierung der Buchung vor dem Zeitpunkt der Ankunft, ist die Stornierung kostenlos:
- Für alle Aufenthalte zwischen 1 und 3 Übernachtungen: Bis zum Vorabend des Ankunftstages, 23:59 Uhr (Ortszeit des Aparthotels);
- Für alle Aufenthalte zwischen 4 und 9 Übernachtungen: bis zu zwei (2) Tagen vor Ankunft, 23:59 Uhr (Ortszeit des Aparthotels);
- Für alle Aufenthalte zwischen 10 und 27 Übernachtungen: Bis zu drei (3) Tagen vor der Ankunft, 23:59 Uhr (Ortszeit des Aparthotels);
- Für alle Aufenthalte von 28 Übernachtungen und mehr: Bis zu drei (3) Tagen vor der Ankunft, 23:59 Uhr (Ortszeit des Aparthotels).
- Bei einer Teilstornierung der Buchung nach dem Ankunftsdatum (vorzeitige Abreise) ist die Stornierung kostenlos:
- Für alle Aufenthalte zwischen 1 und 9 Übernachtungen: Bis zum Tag der vorzeitigen Abreise, 12:00 Uhr (Ortszeit des Aparthotels);
- Für alle Aufenthalte zwischen 10 und 27 Übernachtungen: bis zu drei (3) Tagen vor der vorzeitigen Abreise, 12:00 Uhr (Ortszeit des Aparthotels);
- Für Aufenthalte von 28 Nächten und mehr: Bis zu drei (3) Tagen vor der vorzeitigen Abreise, 12:00 Uhr (Ortszeit des Aparthotels).
Nach Ablauf dieser Fristen behält ADAGIO sich das Recht vor, folgende Stornierungskosten anzuwenden, und kann dann Folgendes in Rechnung stellen:
- eine Nacht, für Aufenthalte von 1 bis 9 Nächten,
- die stornierten Übernachtungen (bis höchstens 4 Übernachtungen) für alle Aufenthalte zwischen einschließlich 10 und 27 Übernachtungen,
- die stornierten Übernachtungen (bis höchstens 5 Übernachtungen) für alle Aufenthalte von 28 Übernachtungen und mehr.
5.2.3 Im Fall einer Verlängerung der Aufenthaltsdauer und unter Berücksichtigung der degressiven Tarife von ADAGIO im Zusammenhang mit der Aufenthaltsdauer hängt die Bestätigung von der Annahme durch ADAGIO ab, und die Änderung der Rate wird ab dem Datum angewendet, zu dem die Aufenthaltsverlängerung für die zusätzliche(n) Übernachtung(en) angekündigt worden ist. Die Änderung der Rate wird nicht rückwirkend angewendet.
5.3 Benachrichtigung:
Jede Änderung (gesamte oder partielle Stornierung - Verlängerung) bedarf zu ihrer Berücksichtigung einer Benachrichtigung:
- direkt bei den Aparthotels per E-Mail oder über das Reservierungssystem erfolgen (eine Stornierung der Buchung kann direkt auf der Webseite www.adagio-city.com über die Rubrik „Mein Konto, meine Reservierungen” getätigt werden), wenn die Buchung direkt bei ADAGIO erfolgt ist.
- in den anderen Fällen bei dem Dienstleister, bei dem die Buchung des Apartments erfolgt ist.
Artikel 6. Nicht umtauschbare, nicht veränderbare, nicht erstattungsfähige, nicht stornierbare Aufenthalte und Angebote
Buchungen zu nicht flexiblen Tarifen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf : Rate „Vorauszahlung”, Rate „Early Check-in”, Rate „Weekend” und aktuelle Werbeangebote) sind nicht UMTAUSCHBAR und NICHT ERSTATTUNGSFÄHIG.
Für diese Aufenthalte gelten die folgenden besonderen Bedingungen:
Vorauszahlung des Gesamtbetrags des Aufenthalts: Jede Buchung kann nur gleichzeitig mit der Bezahlung von 100 % des Gesamtpreises des Aufenthalts erfolgen. Andernfalls kann die Buchung nicht garantiert werden.
Wesensgemäß nicht stornierbar, nicht erstattungsfähig, nicht umtauschbar und nicht veränderbar: In Anbetracht des von ADAGIO eingeräumten Vorzugstarifs sind die Annahme des Angebots und/oder die gebuchten Aufenthalte weder stornierbar, noch erstattungsfähig, umtauschbar oder veränderbar. Forderungen nach Änderung oder Stornierung werden nicht berücksichtigt. Die Bestimmungen von Artikel 5 sind daher nicht anwendbar. Daher wird ADAGIO unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung der Buchung eine Stornierungsgebühr in Höhe des gesamten Aufenthaltspreises erheben. Eventuell als Option gebuchte und in Rechnung gestellte Leistungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Nichterscheinen am Aufenthaltsort: Erscheint der Gast nicht am Ankunftstag, erfolgt keine Rückerstattung durch ADAGIO .
Artikel 7. Ankunft und Abreise
Zum Zeitpunkt der Ankunft müssen die für die Buchung verwendete Kreditkarte sowie ein gültiges Ausweisdokument auf denselben Namen wie die Kreditkarte vorgelegt werden.
Für Frankreich gilt Folgendes:
Gemäß den Bestimmungen des „Code de l’entrée et du séjour des étrangers et du droit d’asile” [CESEDA - Gesetzbuch über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht] ist jeder Gast ausländischer Staatsangehörigkeit einschließlich EU-Bürgern verpflichtet, einen polizeilichen Meldeschein auszufüllen, der von ADAGIO bereits vorbereitet worden sein kann. Dieser Schein ist 6 Monate aufzubewahren und kann Stellen der Polizei oder der Gendarmerie auf Anforderung übermittelt werden. Die Weigerung, einen derartigen Schein auszufüllen oder zu unterschreiben, gilt als die Ablehnung eines Verkaufs rechtfertigender Grund.
Bei der Ankunft ist von jedem der Gäste im Alter von mehr als 15 Jahren ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.
Gäste französischer Staatsangehörigkeit müssen vor Ort einen persönlichen Meldeschein ausfüllen und mit einem gültigen Ausweisdokument nachweisen.
Für andere Länder gilt Folgendes:
Die zum Zeitpunkt der Ankunft des Gasts geltenden lokalen Bestimmungen werden von ADAGIO angewendet.
Der Zugang zur Unterkunft ist am Ankunftstag ab 15:00 Uhr (Ortszeit des Aparthotel) möglich.
Die Freigabe der Unterkunft muss am Abreisetag vor 11:00 Uhr (Ortszeit des Aparthotel) stattfinden. Bei Überschreitung dieser Zeit wird eine zusätzliche Übernachtung in Rechnung gestellt.
Diese Zeiten dienen nur zur Information und können bei bestimmten Aparthotels davon abweichen.
Artikel 8. Kaution
Bei Ihrer Ankunft im Aparthotel kann eine Kaution verlangt werden. Dieser Betrag darf 200 EUR für Aparthotels in der Eurozone und 200 GBP für Aparthotels im Vereinigten Königreich nicht übersteigen.
Die Kaution wird Ihnen am Ende Ihres Aufenthalts rückerstattet, wobei folgende Beträge in Abzug gebracht werden:
- Entschädigungen, die einbehalten werden, um eventuelle von den Gästen und/oder ihren Tieren verursachte Schäden zu reparieren (bedeutet alle Schäden und/oder Störungen gleich welcher Art in den privat oder gemeinsam genutzten Bereichen des Aparthotels),
- unbezahlte Leistungen, darunter solche, die als Option vor Ort in Anspruch genommen wurden (Frühstück, Parkplatz usw.),
- für den Verlust der bei der Ankunft ausgehändigten Schlüssel des Apartments entstandenen Kosten oder
- Kosten eines zusätzlich entstandenen Housekeeping-Service.
Ausführliche Auskünfte sind in jedem Aparthotel erhältlich.
Eine Kaution kann von Ihnen auch verlangt werden, wenn Sie einen Gegenstand aus der „Bibliothek der Dinge” in einem Aparthotel ausleihen, das mit dem Gemeinschaftsbereich „The Circle” ausgestattet ist.
Artikel 9. Belegung
Die Zahl der Gäste in einem Apartment darf nicht höher sein als die für das gebuchte Apartment vorgesehene Aufnahmekapazität. Alle Kinder ab 3 Jahren gelten als eigenständige Gäste.
ADAGIO weist Sie darauf hin, dass es nicht möglich ist, in den Apartments zusätzliche Betten aufzustellen. (Es besteht die Möglichkeit, auf Anfrage für ein Kleinkind ein Reisebett, falls verfügbar, hinzuzufügen.)
Artikel 10. Minderjährige
Die Aparthotels ADAGIO dürfen keine Minderjährigen unter 18 Jahren aufnehmen, die nicht von ihren gesetzlichen Vertretern begleitet werden. Demzufolge kann ADAGIO Nachweise aller Art verlangen, um die ordnungsgemäße Anwendung dieser Bestimmung zu überprüfen. Sobald ADAGIO eine Verletzung dieser Bestimmung feststellt, wird die Buchung storniert oder der Aufenthalt sofort beendet.
Artikel 11. Personenbezogene Daten
Bei der Buchung eines Aufenthalts in einem Aparthotel werden die personenbezogenen Daten der Gäste in den Vertriebs- und Managementsystemen der Firmen Accor SA und Adagio SAS zum Zweck der Bereitstellung und Ausführung des Vertrags erfasst. Diese Daten werden erfasst für (i) die Verwaltung und Eingabe von Buchungen, (ii) die Verwaltung von Zahlungen und Rechnungsstellung, (iii) mögliche Marketing- und Werbeaktionen, (iv) die Verwaltung von Zahlungsrückständen und möglichen Rechtsstreitigkeiten und (v) die Analyse der Gastzufriedenheit.
Die im Zusammenhang mit der Buchung des Kunden erhobenen personenbezogenen Daten sind für ADAGIO und seine möglichen Subunternehmer und Dienstleister (insbesondere Online-Zahlungsdienstleister) bestimmt. Sie können auch für ACCOR und die Aparthotels zum Zwecke der Vertragserfüllung bestimmt sein.
Personenbezogene Daten werden in Ländern innerhalb der Europäischen Union oder in Ländern verarbeitet, die ein angemessenes Niveau des Schutzes personenbezogener Daten bieten, weil sie Gegenstand eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission sind. Im Falle einer Übertragung von personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union, die ein Schutzniveau bieten, das nicht mit dem Schutzniveau für personenbezogene Daten in der Europäischen Union gleichwertig ist, verpflichtet sich ADAGIO, dass eine solche Übertragung gegebenenfalls durch die Unterzeichnung von Standardvertragsklauseln, wie sie von der Europäischen Kommission festgelegt wurden, oder durch die Einführung von internen Unternehmensregeln ("BCR") geregelt wird.
Ihre Daten werden über den gesamten Zeitraum der Vertragsbeziehung aufbewahrt und anschließend im Einklang mit unseren gesetzlichen Verpflichtungen für die Dauer von 10 Jahren archiviert. Daten, die im Rahmen von Werbemaßnahmen verarbeitet werden, können nicht mehr als 3 Jahre nach dem letzten von Ihnen ausgehenden Kontakt oder im Rahmen Ihres Widerspruchs aufbewahrt werden bzw. 6 Jahre für Gäste, die am Bonusprogramm ALL teilnehmen.
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 über den Schutz personenbezogener Daten haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit, Widerspruch, Einschränkung und das Recht, Richtlinien für die Verarbeitung Ihrer Daten im Falle Ihres Todes festzulegen. Diese Rechte können unter der folgenden Adresse ausgeübt werden: data.privacy@adagio-city.com oder postalisch an Adagio SAS – Délégué à la Protection des Données (Datenschutzbeauftragter) – L’Artois. Espace Pont de Flandre – 11 rue de Cambrai – 75 947 Paris Cedex 19.
Vorbehaltlich eines Verstoßes gegen die oben genannten Bestimmungen haben Sie das Recht, sich bei einer zuständigen Überwachungsbehörde, z. B. der CNIL in Frankreich, zu beschweren.
Was die telefonische Kontaktaufnahme mit Ihnen zu Werbezwecken betrifft, haben Sie ein besonderes Widerspruchsrecht, wenn Sie sich auf der Liste BLOCTEL einschreiben.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Artikel 12. Karten und Abonnements
Die Vorteile, Rabatte und Reservierungsgarantien in Verbindung mit Abo- oder ACCOR-Treuekarten (ALL, Business Plus) gelten ausschließlich für Reservierungen in den teilnehmenden Aparthotels und sind nicht mit anderen Angebotsarten kumulierbar.
Die Bedingungen für die Erlangung von ALL-Punkten sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bonusprogramms ALL geregelt; dabei wird klargestellt, dass für Reservierungen in nicht am Bonusprogramm teilnehmenden Aparthotels keine Punkte vergeben werden.
Artikel 13. Hausordnung
In jedem Aparthotel und/oder Apartment ist eine Hausordnung ausgehängt. Von jedem Gast wird vermutet, dass er dies wirksam zur Kenntnis genommen hat. Der Gast verpflichtet sich, die ihm im Apartment zur Verfügung gestellten beweglichen Sachen in einwandfreiem Allgemeinzustand zu erhalten und hat Fehler oder Fehlfunktionen an der Rezeption zu melden. Im Übrigen wird daran erinnert, dass die Gäste die Zugänge zum Apartment (Türöffnungen, Fenster und Eingangstür) beim Verlassen des Orts unbedingt schließen müssen.
ADAGIO übernimmt keine Haftung bei Verstößen gegen die Bestimmungen besagter Hausordnung.
ADAGIO behält sich den Zugang zu den Apartments vor, um den Housekeeping-Service durchzuführen, den Allgemeinzustand zu überprüfen, technische Wartungsarbeiten auszuführen und die Sicherheitsbedingungen anzuwenden.
Haustiere: Vorbehaltlich von Ausnahmen oder lokal geltenden Vorschriften (Informationen des jeweiligen Aparthotel einholen) und unter der Voraussetzung der Vorabinformation des Betriebs sind in den Aparthotels nur Hunde und Katzen nach Vorlage eines Tollwutimpfscheins und eines Attests für die Eignung als Hundehalter erforderlich, falls die Klasse, zu der die Hunde gehören, die vorsieht. Für Haustiere ist eine Tagespauschale vor Ort zu entrichten. Die Aufnahme von Assistenz- und Blindenführhunden ist kostenlos.
Hunde der Klassen 1 und 2, die als gefährlich definiert sind, sind in unseren Betrieben verboten.
Akzeptierte Haustiere dürfen Ruhe und Sicherheit von Personen nicht beeinträchtigen. Ihre Halter müssen die elementaren Regeln der Hygiene und der Unversehrtheit der Anlagen beachten.
Die Tiere dürfen sich im Betrieb nicht frei bewegen und sind in den gemeinsam benutzten Bereichen angeleint zu halten. In der Umgebung von Schwimmbecken und in den Frühstücksräumen sind sie verboten.
In allen Fälle haften allein die Halter für ihre Tiere.
WLAN: Die Aparthotels ADAGIO bieten einen kostenlosen WIFI-Zugang, der es den Gästen ermöglicht, sich mit dem Internet zu verbinden. Der Kunde verpflichtet sich auch, dafür zu sorgen, dass die ihm von ADAGIO zur Verfügung gestellten IT-Ressourcen in keiner Weise zu Zwecken der Reproduktion, Darstellung, Bereitstellung oder Veröffentlichung von Werken oder Objekten ohne Genehmigung der Inhaber der in Buch I und II Code de la propriété intellectuelle [frz. Urheberrechtsgesetzbuch] genannten Rechte verwendet werden, die durch ein Urheber- oder verwandtes Recht geschützt sind, wie zum Beispiel Texte, Bilder, Fotografien, Musikwerke, audiovisuelle Werke, Software und Videospiele, wenn diese Genehmigung erforderlich ist. Der Gast ist zudem gehalten, die Sicherheitsrichtlinien des Internet-Service-Betreibers der Unterkunft einzuhalten, einschließlich der Regeln für die Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen, die zum Zweck der Verhinderung der rechtswidrigen Verwendung von IT-Ressourcen ergriffen wurden [oder einer anderen in der IT-Charta des Unternehmens verwendeten Bezeichnung], und sich aller Handlungen zu enthalten, die die Wirksamkeit dieser Maßnahmen beeinträchtigen. Hält der Gast die oben genannten Verpflichtungen nicht ein, läuft er Gefahr, dass ihm ein Vergehen der Nachahmung (Artikel L.335-3 frz. Urheberrechtsgesetzbuch) zur Last gelegt wird, strafbar mit einer Geldstrafe von 300.000 EUR und mit drei Jahren Haft.
Bei Verletzung einer der Bestimmungen der Hausordnung durch den Gast oder bei Verhalten, das gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstößt, kann ADAGIO vom Gast verlangen, den Betrieb ohne jede Entschädigung und/oder Rückerstattung zu verlassen, falls bereits eine Zahlung erfolgt ist. Falls noch keine Zahlung oder nur ein partielle Zahlung erfolgt ist, hat der Gast den Preis der getätigten Übernachtungen zu entrichten, bevor er den Betrieb verlässt. ADAGIO behält sich auch die Möglichkeit vor, eine Beschwerde einzureichen oder den Sachverhalt den zuständigen Behörden zu melden.
Artikel 14. Haftung – Anwendbare Bestimmungen
14.1 Die Aparthotels ADAGIO haben in den einzelnen Ländern jeweils unterschiedlichen Rechtsformen. Die Rechtsformen der Betriebe sind auf der Webseite von ADAGIO und aus sämtlichen Kommunikationsunterlagen ersichtlich. Die Bestimmungen bezogen auf die Rechtsform des Betriebs und des Landes sind anwendbar.
Daher setzen wir Sie in Kenntnis über den Umstand, dass ein Ort in einer Ferienanlage nicht unter die Haftung von Hotelbetreibern fällt. Demzufolge haftet ADAGIO nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände in den als Ferienwohnungen eingestuften Betrieben, Apartments, Parkplätzen oder gemeinschaftlich genutzten Bereichen.
Die Verjährung für Beträge aus von ADAGIO verkauften Leistungen fällt nicht in den Anwendungsbereich der Verjährung im Hotelgewerbe (Art. 2272 Code civil [frz. BGB]). Abweichend von Artikel 2244 Code civil unterbricht der Versand eines Einschreibens mit Rückschein durch ADAGIO an einen Gast, gegen den eine Forderung besteht, die sonst anwendbare Verjährung.
14.2 Der Gast kann sich nicht auf die gesetzlichen Bestimmungen berufen, die für Wohnungsmietverträge gelten, insbesondere was den Kündigungsschutz betrifft. Der Gast verpflichtet sich, unter der Adresse des Betriebs keinen Wohnsitz mit steuerlichen oder beruflichen Auswirkungen zu begründen und das Apartment nicht aus welchen Gründen auch immer an Dritten zu verleihen oder an unterzuvermieten.
14.3 Für die AGB gilt französisches Recht unbeschadet des nach den Regeln des internationalen Privatrechts geltenden Rechts. Dies gilt sowohl für die materiellrechtlichen als auch für die verfahrensrechtlichen Vorschriften.
14.4 Die auf der Webseite und/oder im Katalog gezeigten Fotografien sind nicht vertraglich bindend. Auch wenn keinen Mühen gescheut werden, damit die Fotos, grafischen Darstellungen und Texte, die zur Illustration der vorgestellten Aparthotels einen möglichst genauen Eindruck der angebotenen Beherbergungsleistungen vermitteln, können Variationen auftreten, insbesondere wegen einer Veränderung des Mobiliars oder wegen allfälliger Renovierungsarbeiten. Der Gast kann auf solche Umstände keine Beanstandungen stützen.
Artikel 15. Kundendienst
15.1 Gemäß Artikel L221-28 des Verbraucherschutzgesetzes gilt für Beherbergungsleistungen im Aparthotel nicht das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge.
15.2 Die Teams vor Ort stehen den Gästen während deren Aufenthalt zur Verfügung, um auf ihre Beanstandungen einzugehen, eventuell festgestellte Fehlfunktionen aufzulösen und ihnen die umfassende Nutzung ihres Aufenthalts zu ermöglichen. Für Anfragen aller Art ist es angebracht, mit ihnen Kontakt aufzunehmen.
Alle Beanstandungen nach dem Aufenthalt des Gasts müssen binnen 2 Monaten ab dem Abreisedatum wie folgt vorgebracht werden:
- in einem per Einschreiben mit Rückschein an Adagio SAS - Service Relations Clients - 11, rue de Cambrai - 75947 Paris Cedex 19, adressierten Schreiben oder
- in einer an folgende Adresse gesendeten E-Mail: contact.adagio@adagio-city.com
Bei Beanstandungen sind folgende Elemente mitzuteilen: die Reservierungsnummer, Aufenthaltsort und -zeit, Typ des gebuchten Apartments, Grund der Beanstandung und alle für die Bearbeitung der Forderung sinnvollen Nachweise.
Sollte die Streitigkeit nicht durch eine gütliche, schriftlich formulierte Einigung mit der Kundendienstabteilung nicht zustande kommen, kann ein Schlichtungsverfahren durch Anrufung des Ombudsmanns für Verbraucherfragen FEVAD (Fédération du e-commerce et de la vente à distance [Verband für e-Commerce und Fernabsatz]) unter folgender Adresse eingeleitet werden:
Ombudsmann für Verbraucherfragen FEVAD
BP 20015 - 75362 PARIS CEDEX 8
mediateurduecommerce@fevad.com
Es wird auch auf die Existenz der Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission für die Beilegung von Streitigkeiten bei nationalen oder grenzüberschreitenden Online-Käufen hingewiesen, die für Kunden mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder Liechtenstein verfügbar ist.
Artikel 16. Umquartierung
Im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses oder einer Unmöglichkeit, dem Gast das gebuchte Apartment zur Verfügung zu stellen, oder im Falle höherer Gewalt kann ADAGIO für die gesamte oder partielle Aufenthaltsdauer vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Gasts diesem die Unterbringung in einer Unterkunft gleichwertiger Kategorie für Leistungen derselben Art anbieten.
Artikel 18. Tochtergesellschaften und Betreibergesellschaften
Die vorliegenden AGB gelten für alle Mitglieder des ADAGIO-Netzwerks, d.h. :
- ADAGIO SAS, vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von EUR 1.000.000, Hauptgeschäftsstelle: L'Artois - Espace Pont de Flandre, 11, rue de Cambrai - 75947 PARIS CEDEX 19 - 503 938 110 RCS PARIS - SIRET 503 938 110 00015 – APE 5520Z - Innergemeinschaftliche USt-IdNr.: FR 84 503 938 110. Finanzielle Garantie : Schneider Securities Ltd – 4/4A BLOOMSBURY SQUARE – WC1A-2RP LONDON - UKRCP: RSA – 153, RUE SAINT HONORE – 75001 PARIS
- Tochtergesellschaften,
- Auftraggeber, für die unter den Marken Aparthotel Adagio Original, Aparthotel Adagio Access oder Aparthotel Adagio Premium betriebenen Standorte.
Artikel 19. Wiedergabe von Artikeln des Tourismusgesetzes
Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen entsprechen den Bestimmungen von Artikel R.211-12 des Tourismusgesetzes. Um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, reproduzieren wir die Artikel. R.211-3 bis R.211-11 des genannten Gesetzbuches.
Art. R.211-3 - Jedes Angebot und jeder Verkauf von Leistungen, die in Artikel L. erwähnt werden. 211-1 werden geeignete Dokumente ausgehändigt, die den in diesem Abschnitt festgelegten Regeln entsprechen.
Art. R.211-3-1 - Der Austausch von vorvertraglichen Informationen oder die Bereitstellung der Vertragsbedingungen finden schriftlich statt. Es kann auf elektronischem Wege erfolgen. Der Name oder die Firma und die Adresse des Veranstalters oder Vermittlers sowie die Angabe seiner Eintragung in das wie im Artikel L. 141-3 vorgesehene Register sind anzugeben oder, falls zutreffend, den Namen, die Adresse und die Angabe der Registrierung des Verbandes oder der Union, die im zweiten Absatz von Artikel R. 211-2 erwähnt werden.
Art. R.211-4 - Vor Abschluss des Vertrages muss der Veranstalter oder Vermittler dem Reisenden die folgenden Informationen mitteilen:
1. Die Hauptmerkmale der Reiseleistungen:
a) Reiseziel(e), Reiseroute und Reisezeiträume mit Datum und, wenn die Unterkunft inbegriffen ist, Anzahl der Übernachtungen;
b) Beförderungsmittel, -merkmale und -kategorien, Ort, Datum und Uhrzeit der Abfahrt und Rückkehr, Dauer und Ort von Zwischenstopps und Umsteigeverbindungen. Wenn die genaue Zeit noch nicht feststeht, informiert der Veranstalter oder Vermittler den Reisenden über die ungefähre Abfahrts- und Rückkehrzeit; c) Lage, Hauptmerkmale und, falls zutreffend, die touristische Kategorie der Unterkunft gemäß den Vorschriften des Ziellandes ;
d) Die bereitgestellten Mahlzeiten;
e) Besichtigungen, Ausflüge oder andere Annehmlichkeiten, die im vereinbarten Gesamtpreis des Vertrags enthalten sind;
f) falls nicht aus dem Zusammenhang ersichtlich, ob die Annehmlichkeiten für den Reisenden als Mitglied einer Gruppe erbracht werden, und wenn ja, wenn möglich, die ungefähre Größe der Gruppe;
g) Wenn der Nutzen anderer touristischer Leistungen für den Reisenden auf einer effektiven verbalen Kommunikation beruht, die Sprache, in der diese Leistungen erbracht werden;
h) Informationen darüber, ob die Reise oder der Ferienaufenthalt generell für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, und auf Anfrage des Reisenden genaue Informationen darüber, ob die Reise oder der Ferienaufenthalt den Bedürfnissen des Reisenden entspricht;
2. Der Firmenname und die geografische Adresse des Veranstalters und des Vermittlers, sowie deren Telefon- und gegebenenfalls elektronische Kontaktdaten;
3. den Gesamtpreis einschließlich Steuern und gegebenenfalls aller zusätzlichen Kosten, Gebühren oder anderer Kosten, oder, wenn diese vor Vertragsabschluss nicht vernünftigerweise berechnet werden können, einen Hinweis auf die Art der zusätzlichen Kosten, die der Reisende möglicherweise noch zu tragen hat;
4. die Zahlungsmodalitäten, einschließlich des Betrags oder Prozentsatzes des Preises, der als Anzahlung zu leisten ist, und des Zeitplans für die Zahlung des Restbetrags oder der finanziellen Sicherheiten, die der Reisende zu leisten oder zu erbringen hat;
5. Die Mindestanzahl von Personen, die für die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts erforderlich ist, und die in Abschnitt III des Artikels L. 211-14 genannte Frist vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts für eine mögliche Auflösung des Vertrags, falls diese Zahl nicht erreicht wird;
6. Allgemeine Informationen zu Pass- und Visabestimmungen, einschließlich der ungefähren Dauer der Visabeschaffung, sowie Informationen über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Ziellandes ;
7. Einen Hinweis darauf, dass der Reisende den Vertrag jederzeit vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts gegen Zahlung einer angemessenen oder, falls zutreffend, einer vom Veranstalter oder Vermittler verlangten Standardlösungsgebühr gemäß Artikel L. 211-14 auflösen kann;
8. Informationen zu obligatorischen oder fakultativen Versicherungen, die die Kosten für die Auflösung des Vertrages durch den Reisenden decken, oder über die Kosten für Assistenz, einschließlich Rückführung, bei Unfall, Krankheit oder Tod.
In Bezug auf die Pauschalbeträge, die unter Punkt e von Punkt 2 des Abschnitts II des Artikels L. 211-2 angegeben sind, stellen der Veranstalter oder Vermittler und der Gewerbetreibende, denen die Daten übermittelt werden, sicher, dass jeder von ihnen vor Vertragsabschluss dem Reisenden die in diesem Artikel aufgeführten Informationen zur Verfügung stellt, soweit diese für die von ihnen angebotenen Reiseleistungen relevant sind.
Das Formular, mit dem die in diesem Artikel aufgeführten Informationen dem Reisenden zur Kenntnis gebracht werden, wird durch gemeinsamen Erlass des Ministers für Tourismus und des Ministers für Wirtschaft und Finanzen festgelegt. Dieser Erlass legt die Mindestinformationen fest, die dem Reisenden zur Kenntnis gebracht werden müssen, wenn der Vertrag per Telefon abgeschlossen wird.
Art. R.211-5 -
Die in Artikel unter den Punkten 1, 3, 4, 5 und 7 des Artikels R. 211-4 aufgeführten Informationen, die dem Reisenden mitzuteilen, sind Teil des Vertrages und können nur unter den in Artikel L. 211-9 genannten Bedingungen geändert werden.
Art. R.211-6 -
Der Vertrag muss zusätzlich zu den in Artikel R. 211-4 genannten Informationen folgende Informationen enthalten:
1. Die besonderen Anforderungen des Reisenden, die der Veranstalter oder Vermittler akzeptiert hat;
2. Einen Hinweis darauf, dass sowohl der Veranstalter als auch der Vermittler für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Leistungen gemäß Artikel L. 211-16 haften und dass sie gemäß Artikel L. 211-17-1 verpflichtet sind, dem Reisenden in Schwierigkeiten zu helfen.;
3. Der Name der Einrichtung, die für den Insolvenzschutz verantwortlich ist, und deren Kontaktdaten, einschließlich der geografischen Adresse;
4. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer des örtlichen Vertreters des Veranstalters oder Vermittlers, eines Ansprechpartners oder eines anderen Dienstes, über den der Reisende den Veranstalter oder Vermittler schnell erreichen und mit ihm wirksam kommunizieren, um Hilfe bitten kann, wenn der Reisende in Schwierigkeiten ist, oder sich über jegliche bei der Durchführung der Reise oder des Aufenthalts festgestellte Nichtkonformität beschweren kann;
5. Ein Hinweis darauf, dass der Reisende verpflichtet ist, jede Nichtkonformität, die er während der Durchführung der Reise oder des Aufenthalts feststellt, gemäß Abschnitt II des Artikels L. 211-16 zu melden;
6. Wenn Minderjährige, die nicht von einem Elternteil oder einer anderen bevollmächtigten Person begleitet werden, auf Grundlage eines Vertrages reisen, der eine Unterkunft einschließt, Informationen, die es ermöglichen, direkten Kontakt mit dem Minderjährigen oder der für den Minderjährigen verantwortlichen Person am Aufenthaltsort des Minderjährigen herzustellen;
7. Informationen zu den verfügbaren internen Beschwerdeverfahren und außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen und, falls zutreffend, zur Einrichtung, der der Gewerbetreibende untersteht, und über die Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates;
8. Informationen zum Recht des Reisenden, den Vertrag gemäß Artikel L. 211-11 an einen anderen Reisenden abzutreten.
In Bezug auf die Pauschalbeträge, die unter Punkt e von Punkt 2 des Abschnitts II des Artikels L. 211-2 aufgeführten werden, informiert der Gewerbetreibende, dem die Daten übermittelt wurden, den Veranstalter oder Vermittler über den Abschluss des Vertrages, der zur Erstellung einer Pauschalreise führt. Der Gewerbetreibende stellt ihm die Informationen die er zur Erfüllung seiner Pflichten als Veranstalter zur Verfügung. Sobald der Veranstalter oder Vermittler über die Erstellung einer Pauschalreise informiert wird, stellt er dem Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger die in den Nummern 1 bis 8 genannten Informationen zur Verfügung.
Art. R.211-7 -
Der Reisende kann seinen Vertrag an einen Zessionar abtreten, der die gleichen Bedingungen für die Reise oder den Aufenthalt erfüllt wie er selbst, solange der Vertrag noch keine Wirkung entfaltet hat.
Sofern keine für den Übertragenden günstigere Vereinbarung getroffen wurde, ist der Übertragende verpflichtet, den Veranstalter oder Vermittler spätestens sieben Tage vor Reisebeginn in einer Form, die eine Empfangsbestätigung ermöglicht, über seine Entscheidung zu informieren. Diese Abtretung bedarf keinem Fall einer vorherigen Genehmigung durch den Veranstalter oder Vermittler.
Art. R.211-8 - Wenn der Vertrag eine ausdrückliche Möglichkeit zur Preisanpassung innerhalb der in Artikel L.211-12 vorgesehenen Grenzen enthält, sind die genauen Modalitäten für die Berechnung der Preisänderungen nach oben oder unten angegeben, insbesondere die Höhe der Transportkosten und der damit verbundenen Steuern, die Währung(en), die den Preis der Reise oder des Aufenthalts beeinflussen können, den Teil des Preises, auf den sich die Änderung bezieht, sowie den Kurs der Währung(en), der als Referenz bei der Festlegung des im Vertrag angegebenen Preises verwendet wurde.
Im Falle einer Preisminderung hat der Veranstalter oder Vermittler das Recht, seine tatsächlichen Verwaltungskosten von der dem Reisenden geschuldeten Erstattung abzuziehen. Auf Verlangen des Reisenden muss der Veranstalter oder Vermittler den Nachweis über diese Verwaltungsausgaben erbringen.
Art. R.211-9 -
Sollte der Veranstalter oder Vermittler vor der Abreise des Reisenden gezwungen sein, eine Änderung an einem der wesentlichen Bestandteile des Vertrages vorzunehmen, oder wenn er die unter Punkt 1 des Artikels R. 211-6 genannten besonderen Anforderungen nicht erfüllen kann, oder bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % informiert er den Reisenden so schnell wie möglich in klarer, verständlicher und auffälliger Weise auf einem dauerhaften Datenträger:
1. Die vorgeschlagenen Änderungen und, falls zutreffend, ihre Auswirkungen auf den Preis der Reise oder des Aufenthalts;
2. Die angemessene Frist, innerhalb derer der Reisende dem Veranstalter oder Vermittler seine Entscheidung mitteilen muss;
3. Die Folgen, wenn der Reisende nicht innerhalb der gesetzten Frist antwortet;
4. Falls zutreffend, die andere angebotene Leistung und deren Preis.
Sollten die Änderungen des Vertrags oder die Ersatzleistung einen Qualitätsverlust der Reise oder des Aufenthalts oder eine Kostenreduktion zu Folge haben, hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
Wenn der Vertrag aufgelöst wird und der Reisende keine andere Leistung akzeptiert, erstattet der Veranstalter oder Vermittler alle Zahlungen, die vom Reisenden oder in seinem Namen geleistet wurden, so bald wie möglich und auf jeden Fall spätestens vierzehn Tage nach Auflösung des Vertrages, unbeschadet einer Entschädigung gemäß Artikel L. 211-17 zurück.
Art. R.211-10 -
Der Veranstalter oder Vermittler führt die gemäß Abschnitt II und III Artikel L. 211-14 II und III oder gemäß Abschnitt I des Artikels L. 211-14 erforderlichen Rückerstattungen durch, erstattet alle vom Reisenden oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen, abzüglich der entsprechenden Abwicklungsgebühren. Diese Rückerstattungen an den Reisenden werden so schnell wie möglich und in jedem Fall nicht später als 14 Tage nach Auflösung des Vertrages vorgenommen.
Bei einem in Abschnitt III des Artikels L. 211-14 genannten Fall entspricht die zusätzliche Entschädigung, die der Reisende erhalten kann, mindestens der Strafzahlung, die er hätte tragen müssen, wenn die Stornierung zu diesem Zeitpunkt durch ihn erfolgt wäre.
Art. R.211-11 -
Die vom Veranstalter oder Vermittler gemäß Artikel L. 211-17-1 zu leistende Hilfe umfasst insbesondere:
1. Die Bereitstellung von nützlichen Informationen zu Gesundheitsleistungen, lokale Behörden und konsularische Hilfe;
2. Unterstützung des Reisenden bei der Durchführung von Ferngesprächen und der Suche nach anderen Reiseleistungen.
Der Veranstalter oder Vermittler ist berechtigt, einen angemessenen Preis für diese Hilfe in Rechnung zu stellen, wenn die schwieriges Lage, in der sich der Reisende befindet, absichtlich oder fahrlässig verursacht wurde. Der in Rechnung gestellte Preis übersteigt in keinem Fall die tatsächlichen Kosten, die dem Veranstalter oder dem Vermittler entstanden sind.
Artikel 20. Geistiges Eigentum
ADAGIO ist und bleibt der einzige Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den Studien, Zeichnungen, Modellen, Prototypen usw., die im Hinblick auf die Erbringung von Leistungen gegenüber dem Gast ausgeführt werden.
Der Gast untersagt sich daher jede Reproduktion oder Verwertung besagter Studien, Zeichnungen, Modellen, Prototypen usw. ohne ausdrückliche schriftliche vorherige Genehmigung von ADAGIO, die durch eine finanzielle Gegenleistung bedingt werden kann.
- ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Artikel 1. Buchung
- Artikel 2. Raten
- Artikel 3. Garantien
- Artikel 4. Bezahlung der Buchung
- Artikel 5. Stornierung/Änderung der Buchung
- Artikel 6. Nicht umtauschbare, nicht veränderbare, nicht erstattungsfähige, nicht stornierbare Aufenthalte und Angebote
- Artikel 7. Ankunft und Abreise
- Artikel 8. Kaution
- Artikel 9. Belegung
- Artikel 10. Minderjährige
- Artikel 11. Personenbezogene Daten
- Artikel 12. Karten und Abonnements
- Artikel 13. Hausordnung
- Artikel 14. Haftung – Anwendbare Bestimmungen
- Artikel 15. Kundendienst
- Artikel 16. Umquartierung
- Artikel 18. Tochtergesellschaften und Betreibergesellschaften
- Artikel 19. Wiedergabe von Artikeln des Tourismusgesetzes
- Artikel 20. Geistiges Eigentum
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